Ratgeber

Olympia 2008: Weiterer Dämpfer für Gatlin

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US-Sprinter Justin Gatlin hat bei seiner Absicht, an den Olympischen Spielen starten zu dürfen, erneut einen Rückschlag hinnehmen müssen. Eine bereits erteilte einstweilige Verfügung wurde wieder zurückgezogen, die dem Dopingsünder einen Start bei den Trials in Eugene/Oregon erlaubt hätten. Der 100-Meter-Olympiasieger bleibt noch bis zum 25. Juli 2010 gesperrt.

Letzten Freitag erteilte Richter Collier eine derartige Verfügung. Somit hätte Gatlin ein zehntägiges Startrecht bei den Trails zugestanden und eine mögliche Qualifikation für Peking. Der Richter setzte sich mit dieser Verfügung über das Urteil des Internationalen Sportgerichtshofes CAS vom 6. Juni hinweg.

„Das Ergebnis dieses Beschlusses ist ziemlich beunruhigend, denn Herr Gatlin wurde falsch behandelt, und die US-Gerichte haben nicht die Ermächtigung, gegen dieses Fehlurteil anzugehen, obwohl es einen ihrer Staatsangehörigen betrifft“, erörterte Collier. Der Richter beschuldigte das Nationale Olympische Komitee (USOC) der USA, Gatlins Behinderung nicht berücksichtigt zu haben. Gatlin wurde 2001 auf Amphetamine positiv getestet. Der Sprinter sieht sich aber als unschuldig, da diese medikamentöse Behandlung Bestandteil einer gegen seine von Geburt an vorhandene Aufmerksamkeitsstörung gewesen sei. Daraufhin wurde die Zwei-Jahres-Sperre vom Leichtathletik-Weltverband IAAF auf ein Jahr heruntergestuft aber nie vom CAS aufgehoben.

Am 22. April 2006 wurde Gatlin bei einem Staffelrennen in Kansas erneut positiv auf Testosteron getestet und steht nun als Wiederholungstäter da. Daraufhin einigte er sich zur Zusammenarbeit mit der Anti- Doping-Agentur USADA und seine am 24. Mai 2006 verhängte achtjährige Sperre wurde von einem US-Gericht halbiert.

Heute wollte der Dopingsünder Rechtsmittel vor dem elften Bezirksgericht in Atlanta einlegen, um seine einstweilige Verfügung zurückzuerhalten, die ihm einen Start bei den Trails ermöglichen würde. Laut dem USOC-Sprecher Darryl Seibel ist der Fall klar: „Wenn Olympia-Athleten Einspruch erheben wollen, können sie dies vor der American Arbitration Association und dem CAS tun. Dieser Fall war vor beiden Instanzen – und beide Male wurde ein Ergebnis erzielt. Aus unserer Sicht ist und bleibt die Sache beendet.“