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Schweiz ermittelt gegen Beckenbauer, Zwanziger und Niersbach

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Bern – Die Affäre um das WM-Sommermärchen 2006 droht Franz Beckenbauer doch noch einzuholen. Die Schweizer Staatsanwaltschaft bestätigte der Deutschen Presse-Agentur, dass gegen den «Kaiser» eine Ermittlung laufe.

«Namens der Bundesanwaltschaft der Schweiz bestätige ich Ihnen eine andauernde Operation in diesem Kontext», teilte die Behörde auf Anfrage mit und kündigte eine Mitteilung mit weiteren Informationen an. Zuvor hatte der «Spiegel» berichtet, gegen Beckenbauer werde wegen des Verdachts auf Untreue und Geldwäsche ermittelt. Eine Reaktion von Beckenbauer oder seinem Management zu den Ermittlungen gab es vorerst nicht.

Die Behörde teilte zudem mit, dass bereits am 6. November 2015 auch Strafverfahren gegen die ehemaligen DFB-Präsidenten Theo Zwanziger und Wolfgang Niersbach sowie den ehemaligen DFB-Generalsekretär Horst R. Schmidt eröffnet wurden.

Im Untersuchungsbericht zum Skandal, der den damaligen DFB-Präsidenten Wolfgang Niersbach das Amt kostete, hatte die Kanzlei Freshfields aufgedeckt, dass eine ominöse Millionen-Zahlung nach Katar im Jahr 2002 über ein Konto von Beckenbauer und dessen früheren Manager Robert Schwan lief. Demnach flossen damals sechs Millionen Schweizer Franken vom Beckenbauer/Schwan-Konto an die Kanzlei Gabriel & Müller, die das Geld an die Firma KEMCO Scaffolding Co. weiterleitete. Nach Angaben der Freshfields-Ermittler gehörte diese Firma dem damaligen FIFA-Vize Mohammed bin Hammam. Der frühere Top-Funktionär wurde wegen Korruption mittlerweile lebenslang gesperrt.

Unklar ist bis heute, was die KEMCO bzw. bin Hammam danach mit dem Geld machten und warum das Gespann Beckenbauer/Schwan diese Zahlungskette auslöste. Beckenbauer hatte sein Geld später vom früheren Adidas-Chef Robert Louis-Dreyfus zurückerhalten. Dieser überwies einen Betrag von zehn Millionen Schweizer Franken auf das Konto der Kanzlei Gabriel & Müller. Von dort aus wurden sechs Millionen an Beckenbauer und vier Millionen an KEMCO weitergeleitet. Damit landeten umgerechnet 6,7 Millionen Euro in Katar. Beckenbauer hatte stets erklärt, von den Zahlungen nichts gewusst zu haben.

Bislang ermittelte in dem Fall nur die Staatsanwaltschaft Frankfurt – wegen Steuerhinterziehung gegen die damals Verantwortlichen beim Deutschen Fußball-Bund (DFB). Beckenbauer drohen nun rechtliche Konsequenzen. Im Schweizer Recht wird eine «ungetreue Geschäftsbesorgung» mit Geldstrafe oder Gefängnis bis zu drei Jahren geahndet, in besonderen Fällen drohen bis zu fünf Jahre Haft.

Fotocredits: DB Kunz
(dpa)

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