Ratgeber

Fitness-Studio – Wie Kunden mit den Verträgen ausgetrickst werden

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Ein Fitnessstudio zu besuchen ist gerade zum Jahresbeginn besonders angesagt. Aufgrund der Neujahrsvorsätze werden im Januar wohl die meisten Verträge abgeschlossen, jedoch wird dabei seitens der Studios häufig getrickst.

Einer der häufigsten Neujahrsvorsätze dürfte wohl das Integrieren von Sport und Bewegung in den Alltag sein, weshalb viele Menschen gerade im ersten Monat des neuen Jahres ein Fitness-Studio aufsuchen. Doch die guten Vorsätze halten oftmals leider nur wenige Wochen an, weshalb gerade die bisherigen Gelegenheitssportler auf eine kurze Vertragslaufzeit achten sollten. Denn bei Monatsbeiträgen zwischen rund 17 und bis zu 100 Euro geht bei einer Nichtnutzung des Fitnessangebotes eine Menge Geld verloren.

Fitnessstudios dürfen sich keine Leistungsänderungen vorbehalten

Bei der Suche nach dem passenden Fitness-Studio sollte das Augenmerk daher nicht nur auf die Räumlichkeiten und die Qualität der angebotenen Kurse, sondern auch auf den Vertrag gerichtet werden.

Das Angebotsspektrum reicht von minimalistischem Service, wie es beispielsweise bei Discountern wie Mc Fit der Fall ist, bis hin zu luxuriös, mit Sauna, Schwimmbecken und Handtuchservice.
Es ist jedoch ganz egal wie groß der Service des Studios ist, eines haben alle Gemeinsam: Sie dürfen ihren Kunden nicht verbieten eigene Getränke mit zum Training zu nehmen. Eine solche Vertragsklausel ist schlichtweg ungültig.

Ebenso unzulässig sind Klauseln, mit denen sich die Fitness-Studios pauschal Leistungsänderungen vorbehalten. Wenn das Angebot plötzlich zu Ungunsten des Kunden geändert wird, darf dieser jederzeit kündigen. Er muss dem Betreiber allerdings vorher eine schriftliche Abmahnung schicken und ihm zwei Wochen Zeit für Nachbesserungen zugestehen.

Haftungsausschluss – gerne genutzt, um Kunden auszutricksen

Weiterhin muss es der Kunde nicht hinnehmen, wenn das Studio eine Haftung bei Diebstählen oder Verletzungen durch die Benutzung der Fitnessgeräte ausschließt. Wird der Spind ausgeraubt, dann muss der Betreiber haften. Verträge in denen eine solche Klausel vorkommt sollten also besser nicht unterzeichnet werden. Denn im Ernstfall muss der Kunde sein Recht vor Gericht einklagen, was eine sehr teure Angelegenheit werden kann.

Bei Verletzungen kommt es hingegen darauf an, wie die Verletzung zustande gekommen ist und welche Auswirkungen sie mit sich zieht. Wenn sich jemand verletzt, weil er sich ungewöhnlich ungeschickt angestellt hat, dann kann dies natürlich nicht dem Fitness-Studio angehaftet werden.

Unbestimmte Vertragslaufzeiten unwirksam

Ein weiterer Streitpunkt sind zudem die Vertragslaufzeiten. Generell gilt: Verträge mit einer unbestimmten Laufzeit sind unwirksam. Des Weiteren ist eine fristlose Kündigung laut BGB jederzeit möglich, wenn sie „aus wichtigem Grund“ erfolgt. Demnach dürfen die Betreiber keine Klauseln festhalten, die eine außerordentliche Kündigung ausschließen. Als wichtiger Grund gelten beispielsweise Schwangerschaften, dauerhafte Erkrankungen und Umzüge. Studios dürfen jedoch als Alternative zu einer Vertragsauflösung auch ein Ruhen des selbigen anbieten.

Da die Stiftung Warentest erhebliche Mängel in den Verträgen von fast allen getesteten Studios gefunden hat, sollten die Verträge und insbesondere das berühmte Kleingedruckte vor dem Unterzeichnen genauestens geprüft werden. Generell soltle man sich vorher gut informieren und vor allem Meinungen anderer Fitness-Studio-Besucher einholen. Dazu eignet sich zum Beispiel ein gutes Sport Forum im Internet oder aber man absolviert einfach einmal ein Probetraining und erkundigt sich dabei in einem kleinen Gespräch bei aktiven Nutzern des Studios.

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